Sakramentenempfang

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Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene:
Die dokumentierte pastorale Regelung mit Verbindlichkeitscharakter

Dass Geschiedenen, die nicht wieder geheiratet haben, der Empfang der Sakramente nach dem Kircherecht grundsätzlich erlaubt ist, soll hier noch einmal ausdrücklich erwähnt werden. Für jene, die nach einer gültigen, geschiedenen kirchlichen Ehe eine neue, standesamtliche Ehe eingegangen sind, schwebt mir schon seit Beginn meiner Arbeit eine Lösung auf der Basis der Überlegungen des Kommissionsberichts der Synode von Basel (1972) vor:
Die dokumentierte pastorale Regelung mit Verbindlichkeitscharakter!

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich erachte eine solche Lösung als die einzige, die sowohl kirchenrechtlich vertretbar ist, als auch imstande ist, Wiederverheirateten einen dauerhaften Seelenfrieden zu gewährleisten!

Im genannten Kommissionsbericht wird eingangs die Unauflöslichkeit der Ehe betont, ein Scheitern aber für möglich erklärt und zu einem verantwortungsvollen Gewissensentscheid aufgerufen. Eine lebendige Umkehr sei ein nie abgeschlossener Lebensprozess. Im Falle eines Gewissenskonfliktes werden vier Kriterien zur Prüfung des Gewissens genannt:

  • Ist die Bereitschaft gegeben, begangene Schuld unter die Vergebung Gottes zu stellen und eine fortbestehende Verantwortung gegenüber dem ersten Partner und den Kindern aus dieser Ehe nach Kräften zu erfüllen?
  • Ist die neue Verbindung auf bürgerlich-rechtlicher Ebene geordnet und ist der feste Wille vorhanden, dem neuen Partner in Treue verbunden zu bleiben und die Kinder nach christlichen Grundsätzen zu erziehen?
  • Ist das Verlangen nach den Sakramenten von wirklich christlichen Motiven getragen?
  • Lässt sich in Rücksicht gegenüber der konkreten Gemeinde der öffentliche Sakramentenempfang verantworten, ohne dass diese in ihrem Glauben in schwere Verwirrung gerät?

Doch damit nicht genug: Diese Erlaubnis müsste unbedingt als schriftliches Dokument abgefasst werden, das – rechtsgültig - auch für andere Seelsorger verbindlich ist (etwa nach Pfarrerwechsel)!

Diese Lösung ist unter dem Begriff der Epikie (griechisch: Billigkeit) kirchenrechtlich vertretbar: Über die Absicht des Gesetzgebers hinaus ist nach höherem Recht zu fragen, lt. Thomas von Aquin ist Epikie eine „Tugend“ als Korrektur des Gesetzes gemäß dem Naturrecht zur besseren Verwirklichung der Gerechtigkeit im Einzelfall. Epikie baut auf der sittlichen Eigenverantwortung jedes Menschen auf: Es ist dem menschlichen Gesetzgeber nicht möglich, alle künftigen Situationen der Menschen, die von einem Gesetz betroffen sind, im Voraus zu berücksichtigen, so dass Situationen eintreten können, in denen nicht das Verhalten gemäß dem Gesetz, sondern ein davon abweichendes Verhalten sachrichtig ist, Epikie bedeutet daher nicht das schlaue Umgehen der gesetzlichen Forderung, sondern das Streben nach der Situationsrichtigkeit.

In meinen Arbeiten wird die Problematik des Pfarrerwechsels immer wieder angesprochen werden, die für Betroffene eine ständige Unsicherheit bedeutet, sich auch nach Jahren immer wieder rechtfertigen, die derzeitige Scheidung immer wieder reflektieren, alte Wunden wieder aufreißen zu müssen; die Gefahr, einen mühsam erarbeiteten Status in der Pfarre wieder zu verlieren, wenn der neue Seelsorger anders entscheidet (weil er vielleicht in der Geschiedenenfrage zu wenig kompetent ist).

Kurzum: Derzeit ist kein dauerhafter Seelenfriede für Betroffene zu gewährleisten, welcher aber eindeutig und unbezweifelbar im Sinne Jesu Christi ist! In seiner Predigt zum Osterfest sprach bereits 1991 der Kölner Kardinal Dr.Joachim Meisner zum Thema Eucharistie und Friede: "Der Herr wünscht uns in seinem österlichen Friedensgruß nicht etwas, sondern er gibt sich selbst. Für den Frieden eintreten und sich selbst dabei heraushalten, ist eine Lüge. Für den Frieden sprechen, ohne sich den wahren Frieden vom Auferstandenen schenken zu lassen, ist ein tragischer Irrtum. Im Ostermahl gibt sich der Herr den Seinen als Friede in die Hand und das Herz. Wir haben mit der eucharistischen Gabe den Frieden buchstäblich in der Hand. Was haben wir mit diesem Frieden gemacht?"

Selten, aber doch hört man von wiederverheirateten ChristInnen, die aus einem Empfinden von Schuld und aus persönlich motivierter Bußhaltung heraus bewusst auf den Sakramentenempfang verzichten (zumindest für eine bestimmt Zeit). Diese Haltung ist zu respektieren, solche Menschen dürften nicht zu oben genannter pastoraler Lösung genötigt werden. Als charakteristisch ist bei praktizierenden ChristInnen jedoch eine tiefe Sehnsucht nach den Sakramenten Buße und Kommunion zu orten – eine Sehnsucht, die sehr wohl sehr Ernst zu nehmen und als mögliches "Wehen des Heiligen Geistes" (siehe oben) zu prüfen ist.

Zu meinem Vorschlag habe ich überdies bereits vor Jahren konkrete Musterformulare erstellt, die ich Interessierten gerne auf Anfrage zur Verfügung stelle.

Besonderer Hinweis:
Die Frage des Sakramentenempfanges für wiederverheiratete Geschiedene könnte längst gelöst sein, hätte man eine kirchliche Ressource nicht übersehen: Lehre und Mystik höchsten Ranges der hl.Katharina von Siena, Kirchenlehrerin und Europa-Patronin in einer Person!


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